Jobcenter Hagen

Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Was ist allgemein zu beachten?

Kosten für Unterkunft und Heizung sind Bestandteil der existenzsichernden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II – Bürgergeld.

Monatlich werden als Bedarf die Kosten berücksichtigt, die tatsächlich bei Anmietung eines Wohnraumes anfallen und angemessen sind, sofern es sich um eine private, nicht gewerbliche Anmietung handelt.

Zur Prüfung der tatsächlich anfallenden Kosten ist die Vorlage eines abgeschlossenen Mietvertrages und, soweit vorhanden, die letzte aktuelle Nebenkostenabrechnung notwendig.

Zu den Kosten bei Mietobjekten zählen grundsätzlich:

  • Grundmiete/Nettokaltmiete
  • Nebenkosten (kalte Betriebskosten), die gesetzlich bestimmt auf den Mieter umgelegt werden dürfen
  • Heizkosten - Nicht übernommen werden können Kosten für die Anmietung von Garagen und Stellplätzen.

Datenschutzbestimmungen – Erhalte ich Auskünfte zu meinem Mieter?

Personenbezogene Daten, die beim Jobcenter erhoben werden, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Die Offenbarung von Sozialdaten unterliegt dem Erlaubnisvorbehalt. Auskünfte, die sich auf den Einzelfall und auf Mieterdaten beziehen, dürfen nur erteilt werden, wenn der Mieter dem Jobcenter dazu schriftlich eine Erlaubnis erteilt. Liegt diese nicht vor, können wir Ihnen weder telefonisch noch schriftlich Auskünfte erteilen. Darunter fallen auch Anfragen, warum trotz beantragter Direktzahlung keine Miete gezahlt wurde.

Unstimmigkeiten bezüglich des Mietverhältnis müssen Sie mit Ihrem Vertragspartner, dem Mieter, direkt klären, da zwischen Ihnen und dem Jobcenter kein Rechtsverhältnis begründet ist.