Jobcenter Hagen

Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderten oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Wenn Menschen mit Behinderung bei Neueinstellungen mit Personen ohne Behinderung konkurrieren, sind sie oftmals im Nachteil. Denn zu viele Unternehmen gehen immer noch davon aus, dass sie weniger leisten können als Menschen ohne Handicap. Deshalb gibt es im Jobcenter Hagen ein Team aus spezialisierten Kräften, die sich um die individuelle und passgenaue Förderung, Qualifizierung und Vermittlung von Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung kümmern.

Unser Angebot richtet sich an:

  • arbeitssuchende Kund*innen mit Behinderungsgrad von mind. 50
  • arbeitssuchende Kund*innen mit einer Gleichstellung
  • arbeitssuchende Kund*innen, die berufliche Rehabilitanden sind, denen also Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt wurden
  • Arbeitgeber*innen, die an der Einstellung eines Arbeitssuchenden aus den o.g. Personenkreisen interessiert sind

Unser Team, bestehend aus speziell geschulten Vermittlungsfachkräften (Arbeitsvermittlern*innen und Fallmanagern*innen), verfügt über gezieltes Hintergrundwissen zu einzelnen Krankheitsbildern und Behinderungsarten. Darüber hinaus sind spezielle Rechtskenntnisse vorhanden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungsstrategien, um eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.

Wir arbeiten mit den verschiedenen Netzwerkpartnern für Menschen mit Behinderung sowie mit dem Ärztlichen Dienst und dem Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit, dem Gesundheitsamt der Stadt Hagen, dem Technischen Beratungsdienst, mit den Trägern der beruflichen Rehabilitation, Arbeitgebern, sowie Inklusionsbetrieben und dem Integrationsfachdienst zusammen.

Sie sollten Ihre zuständige Integrationsfachkraft über die Anerkennung der Schwerbehinderung informieren. Diese wird Ihre Einschränkung dann bei den Integrationsbemühungen berücksichtigen und Sie – falls noch nicht vorhanden – zu einem speziellen Team für Menschen mit Behinderung (Reha/SB) überstellen, um Ihnen eine optimale Beratung und Betreuung anbieten zu können.

Einen Mehrbedarf Behinderung erhalten Sie nur, wenn Sie zeitgleich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Allein der Schwerbehindertenausweis reicht dafür nicht aus.

Bei speziellen Fragen zum Thema beraten wir Sie gern.

Die Betreuung erfolgt durch spezialisierte Integrationsfachkräfte, die die spezifischen Belange dieser Menschen und die gesetzlichen Sonderregelungen berücksichtigen.

Wir suchen mit Ihnen gemeinsam einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Wir gestalten unserer Beratung so effizient wie möglich und arbeiten daher mit verschiedenen Netzwerkpartnern zusammen.

Hierzu gehören z. B.

  • Die Integrationsämter
  • Das Gesundheitsamt der Stadt Hagen
  • Der Ärztliche Dienst bzw. der Berufspsychologische Service der Bundesagentur für Arbeit
  • Bildungsträger
  • Versorgungsämter
  • Zuständige Reha-Träger (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung , Berufsgenossenschaften, Jugendhilfe etc…)
  • Technischer Beratungsdienst

Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht immer möglich, einen Arbeitsplatz zu finden. Sie als Arbeitgeber*in können eine finanzielle Unterstützung für Personen mit Handicap erhalten, sobald Sie einen Menschen einstellen, der im Jobcenter Hagen Bürgergeld bezieht. Eventuell entspricht die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter dann nicht zu 100 % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen.

  • Die Höhe der Förderung kann bis zu 70 % des Arbeitsentgelts betragen.
  • Die Förderdauer kann bis zu 60 Monate umfassen.
  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder mit ihnen gleichgestellte Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Förderungen mit einer Dauer bis zu 96 Monaten erhalten.

Wichtig ist, dass der Eingliederungszuschuss vor der Arbeitsaufnahme von Ihnen als Arbeitgeber*in beantragt wird.

Ihr spezialisiertes Team Reha/SB steht Ihnen für Fragen selbstverständlich zur Verfügung.

Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für berufliche Rehabilitanden mit besonderem Unterstützungsbedarf. Dieses Angebot kommt zum Tragen, wenn andere Möglichkeiten der Förderung einer Integration in Arbeit, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder auch Weiterbildung nicht möglich erscheinen.

Zur Zielgruppe zählen:

  • Menschen mit einer Behinderung im Bereich zwischen Lernbehinderung und geistiger Behinderung
  • Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung und/oder Verhaltensauffälligkeiten

Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder höher vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 30 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Gleichstellung vorgenommen werden soll, wenn jemand infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann.

Betroffene, bei denen die Voraussetzungen zutreffen, können einen Antrag bei ihrer ortsansässigen Agentur für Arbeit stellen.

Probebeschäftigung ist eine Leistung, mit der Arbeitgeber*innen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellter Personen unterstützt werden können.

Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Betriebe und Unternehmen die Kosten für diese befristete Probebeschäftigung behinderter und ihnen gleichgestellten Menschen erstattet bekommen. Die Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern. Im Verlauf der Probebeschäftigung können sich Arbeitgeber*innen und Beschäftigte in aller Ruhe kennenlernen und ausprobieren, ob sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben somit die Chance, ohne Risiko eine geeignete Kraft zu finden.

Während der Probebeschäftigung besteht ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. D.h. es wird Lohn bzw. Gehalt ausgezahlt.

"Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) ist der sozialrechtliche Begriff für die Berufliche Rehabilitation. Dies gilt für alle Rehabilitationsmaßnahmen, die die Arbeits- und Berufstätigkeit von Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen fördern. Die Leistungen werden von verschiedenen Trägern übernommen, meist aber von der Agentur für Arbeit, vom Rentenversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft. Bewerber*innen, bei denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, werden im Jobcenter Hagen in einem spezialisierten Team (Reha-/SB) betreut.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, auch berufliche Rehabilitation genannt, können Sie bei jedem der möglichen Rehabilitationsträger beantragen.

Zur Frage, ob eine entsprechende Antragstellung zielführend und auch welcher Rehabilitationsträger aller Wahrscheinlichkeit nach der zuständige ist berät Sie ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter Hagen gern.