Jobcenter Hagen

Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Meine Mieter erhalten Bürgergeld

In keinem!

Mit Abschluss eines Mietvertrages begründen Sie ein Rechtsverhältnis mit Ihrem Vertragspartner, dem Mieter.

Rechte und Pflichten aus dem Vertrag begründen sich nur zwischen Ihnen als Vertragspartner.

Auch für den Fall, dass Ihr Mieter Grundsicherungsempfänger ist, ändert sich daran nichts, selbst wenn das Jobcenter Ihnen die Mietkosten direkt auf Ihr Konto zahlt. Bei einer solchen Zahlung handelt es sich um eine abweichende Empfangsberechtigung. Es werden keine Zahlungsansprüche begründet.

Kommt es zu Mietrückständen durch nicht oder nicht vollständig gezahlte Mietkosten, ergeben sich keine einklagbaren Ansprüche gegenüber dem Jobcenter, auch dann nicht, wenn bisher die Miete direkt auf Ihr Konto überwiesen wurde.

Ja.

Eine Direktzahlung der Miete an Sie ist möglich, wenn eine zweckentsprechende Verwendung durch den Leistungsberechtigten nicht sichergestellt ist. Dies ist dann der Fall, wenn Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen.

Sollte Ihr Mieter entsprechende Mietrückstände haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Wir benötigen den vollständigen Namen Ihres Mieters, sofern Sie Kenntnis darüber haben die Bedarfsgemeinschaftsnummer und die Höhe der Mietrückstände mit Datum der Fälligkeit. Sollten nach Anhörung Ihres Mieters durch das Jobcenter keine Hinderungsgründe vorliegen, wird zukünftig die Miete direkt an Sie überwiesen.

Da Ihr Mieter durch das Jobcenter erst angehört werden muss, bevor die Direktzahlung erfolgt, müssen Sie mit einer entsprechenden Bearbeitungszeit rechnen.

Eine lediglich verspätete oder unregelmäßige Mietzahlung berechtigt nicht zur Direktzahlung.

Unabhängig von der gesetzlichen Möglichkeit, die Miete auch dann an Sie zu zahlen, wenn keine Einwilligung des Mieters vorliegt, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Erklärung Ihres Mieters, die Miete an Sie zu überweisen.

Dazu muss Ihr Vermieter das Formular Miete an Vermieter ausfüllen und beim Jobcenter einreichen.

Diese Erklärung kann der Mieter jederzeit wiederrufen. Einen rechtlichen Anspruch auf weitergehende Direktzahlung haben Sie dann nicht.

Nein!

Das Jobcenter kann die Direktzahlung an Sie nur durchführen, wenn ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Ansprüche auf Mietzahlungen können ganz oder teilweise entfallen, wenn Ihr Mieter z. B. Einkommen erzielt, welches auf die Grundsicherungsleistung anzurechnen ist. Das kann dazu führen, dass nur ein anteiliger oder gar kein Anspruch mehr besteht.

Auch können Mietzahlungen ganz oder teilweise nicht erfolgen, wenn Anträge nicht oder zu spät gestellt werden, wenn Sanktionen wegen Pflichtverletzungen bei Ihrem Mieter eintreten oder wenn Haushaltsangehörige, die keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, Ihren Mietanteil selbst tragen müssen (Miete wird kopfanteilig berechnet und bezahlt).

Eine Direktzahlung der Miete an Sie kann nur dann vollständig und pünktlich erfolgen, wenn ein rechtmäßiger Leistungsanspruch besteht, der rechtzeitig durch Ihren Mieter bei uns geltend gemacht wird und wenn ein ausreichender Grundsicherungsleistungsanspruch besteht.

Auch wenn Sie bisher die Miete immer pünktlich und vollständig durch die Direktzahlung des Jobcenters erhalten haben, kann es sein, dass dies aus o.g. Gründen einmal anders ist.

Warum dies so ist, erfahren Sie bei Ihrem Mieter. Ihr Mieter ist der Leistungsberechtigte und weiß, warum Zahlungen des Jobcenters ausbleiben.

Eine Anfrage durch Sie wird auf Grund der Datenschutzbestimmungen erfolglos bleiben, sofern keine Einwilligung Ihres Mieters zur Erteilung von Auskünften an Sie vorliegt.

Sollte Ihr Mieter keine Kenntnis über die ausgebliebene Mietzahlung haben, so muss sich dieser selbst an das Jobcenter wenden.

Nein.

Der Adressat der Abrechnung ist Ihr Mieter, auch wenn die Miete durch das Jobcenter direkt an Sie ausgezahlt wird.

Werden Nachzahlungen aus einer Abrechnung fällig, so können diese als einmalige Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Mieter die Abrechnung zeitnah beim Jobcenter einreicht.

Bei Direktzahlung der Miete an Sie werden auch die Kosten der Nachzahlung, die übernahmefähig sind, direkt an Sie gezahlt.

Dies gilt nicht für Abrechnungsbeträge, die bereits vor Beginn des Leistungsbezuges Ihres Mieters fällig geworden sind.

Nein.

Für die Übernahme der Abrechnungskosten wird die Abrechnung durch das Jobcenter geprüft. Vor allem wird geprüft, ob Ihre Abrechnung die dem Jobcenter bekannten Vorauszahlungen ausweist und ob die Ihr Mieter überhaupt einen Anspruch auf Übernahme der Kosten hat. Ein solcher Anspruch besteht z. B. nicht, wenn bei Zustellung der Abrechnung der Leistungsbezug bereits beendet ist, möglicherweise durch Arbeitsaufnahme oder Wegzug.

Unter Umständen kann es auch passieren, dass eine Abrechnung nur anteilig übernommen wird.

Das Ergebnis der Prüfung der Abrechnung teilt das Jobcenter Ihrem Mieter mittels eines Bescheides mit. Aus diesem sind auch die Gründe einer nicht oder nur teilweisen Anerkennung der Nachzahlung zu entnehmen. Sollten Sie Fragen zur Höhe der Erstattung haben oder zum Bearbeitungsstand, wenden Sie sich bitte an Ihren Mieter.

Auch hier unterliegen Auskünfte dem Datenschutz, so dass das Jobcenter Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen kann.

Nein.

Eine Übersendung der Abrechnung durch Sie als Vermieter löst keine Antragstellung aus. Eine Bearbeitung kann nicht erfolgen.

Guthaben mindern den Bedarf an Kosten für Unterkunft im Monat nach Zugang/Gutschrift. Ihrem Mieter wird vom Jobcenter das Guthaben vom laufenden Mietbedarf abgezogen, d. h., zahlen Sie ein entstandenes Guthaben beispielsweise im Januar 2019 an Ihrem Mieter aus, erhält er im Februar 2019 nur noch den Anteil der Mietkosten, die über das Guthaben hinausgehen.

Beispiel: Sie erstellen eine Betriebskostenabrechnung, die ein Guthaben von 100 Euro ausweist. Die monatliche Miete einschl. Nebenkosten beträgt 310 Euro.

Das Guthaben überweisen Sie Ihren Mieter im Januar 2019.

Vorausgesetzt, das Jobcenter erhält über das Guthaben zeitnah Kenntnis, werden im Monat Februar 2019 bei der monatlichen Grundsicherung nicht 310 Euro Miete anerkannt, sondern nur 210 Euro, d.h. die tatsächliche Miete abzüglich des Guthabens.

Gleiches gilt bei Direktzahlung der Miete.

Sie als Vermieter haben die Möglichkeit das zuständige Jobcenter zu informieren.

Eine Direktzahlung der Miete an Sie wird geprüft.

Eine Übernahme der Mietschulden kann nur durch Ihren Mieter beantragt werden. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahmemöglichkeit als Darlehen vor, wenn Ihr Mieter durch anstehende oder ausgesprochene Wohnraumkündigung von Obdachlosigkeit bedroht wird.

Empfehlen Sie Ihrem Mieter beim Amt für:

Wohnraumsicherung – Vorbeugende Obdachlosigkeit - der Stadt Hagen

Lutherstr. 12

58095 Hagen

vorzusprechen.

Dieses ist zuständig für Personen, die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind, d. h., Personen, denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht, weil

  • gegen sie ein nicht vollstreckter Räumungstitel vorliegt
  • gegen sie eine Räumungsklage erhoben wurde
  • ihre Wohnung gekündigt wurde oder
  • die Kündigung ihrer Wohnung droht

und sie dabei ohne institutionelle Hilfe nicht in der Lage sind, sich ausreichenden Wohnraum zu beschaffen.

Sofern Wohnraumverlust droht, aber noch nicht eingetreten ist (z. B. bei fristloser Kündigung, Räumungsklage), sind die Maßnahmen der Zentralen Fachstelle auf den Wohnraumerhalt ausgerichtet. Neben der materiellen Hilfe wird hier auch Beratung und persönliche Hilfe zum Erhalt des Wohnraums gewährt. Dabei werden auch die Hilfemöglichkeiten der Schuldnerberatung, der Zentralen Beratungsstelle für Haftentlassene sowie der Regionalen Sozialen Dienste genutzt.

Folgekosten nach Auszügen aus Ihrem Wohnräumen werden durch das Jobcenter nicht übernommen.

Entstehen Ihnen Renovierungskosten oder Entsorgungskosten sind diese beim Mieter geltend zu machen.

Erstellen Sie nach Auszug eine Heiz-und/oder Betriebskostenabrechnung und schließt diese mit einer Nachzahlung ab, so kann Ihr ehemaliger Mieter die Nachzahlung bei dem Jobcenter beantragen, was im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung für Ihn zuständig ist. Zieht Ihr Mieter beispielsweise am 01.01.2019 nach Essen und beantragt dort Leistungen der Grundsicherung beim Jobcenter, so kann eine von Ihnen erstellte Abrechnung mit Nachzahlung nur und ausschließlich beim Jobcenter Essen beantragt werden. Ist der Leistungsbezug nach Umzug beendet, besteht keine Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter.

Haben Sie bei Einzug Ihres Mieters eine Abtretungserklärung für Kautionszahlungen unterschrieben, so sind Sie vor Auszahlung verpflichtet, dass Jobcenter über die anstehende Auszahlung zu informieren. Das Jobcenter teilt Ihnen dann mit, ob ein Teil der Kautionszahlung oder auch die gesamte Gutschrift beim Jobcenter erfolgen muss oder an Ihren Vermieter ausgezahlt werden kann.