Jobcenter Hagen

Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Konto/Bankverbindung

Haben Sie Fragen um das Thema Konto oder Bankverbindung? Was machen Sie, wenn Ihr Konto gepfändet wurde? Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen!

Eine Änderung der Bankverbindung kann nur nach Vorlage eines schriftlichen Nachweises vorgenommen werden. Allein eine telefonische Anzeige reicht nicht aus. Füllen Sie bitte die Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) aus und tragen Sie dort gut LESERLICH Ihre neue Bankverbindung ein. Dies können Sie auch digital in Ihrem Portal jobcenter.digital tun.

Die Unterlagen können Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten in der Eingangszone abgeben, per Post senden oder in unsren Hausbriefkasten werfen.

Eine P-Konto Bescheinigungen können Sie unter unserer Servicenummer, per Postfachnachricht über ihren Account bei jobcenter.digital oder schriftlich bei der Leistungsabteilung anfordern.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Sozialleistung, die Sie von uns bekommen, bescheinigen können. Bekommen Sie z. B. Kindergeld, so muss Ihnen das die Familienkasse bescheinigen.

Sie benötigen also unter Umständen mehrere Bescheinigungen von verschiedenen Ämtern.

Information über die Kontopfändung erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Dort erhalten Sie auch Informationen über den Pfändungsschutz und wie Sie diesen einrichten lassen können.