Jobcenter Hagen

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Ein Leistungsbezieher möchte eine Wohnung mieten

Nein.

Empfänger von Grundsicherungsleistungen benötigen eine Zusicherung zum Umzug nur, wenn dieser mit höheren Mietkosten als bisher verbunden ist oder der Umzug Kosten verursacht.

Personen, die unter 25 Jahre alt sind, benötigen zum Auszug aus dem elterlichen Haushalt eine Zusicherung der Kostenübernahme, da es für diesen Auszug einen wichtigen Grund geben muss.

Liegt diese Zusicherung nicht vor, werden keinerlei Mietkosten übernommen.

Für den Abschluss des Mietvertrages bedarf es keiner Zustimmung. Bei einer Anmietung einer unangemessenen Wohnung werden jedoch ab dem ersten Tag der Anmietung nur die angemessenen Kosten übernommen.

Auch wenn der Mieter bereit ist, den Anteil der über der angemessenen Miete liegt selbst zu tragen, erhält er für die Anmietung keine Zusicherung.

Das bedeutet, dass in einem solchen Fall keinerlei Umzugskosten geltend gemacht werden können. Auch ein Darlehen für eine Kaution wird nicht gezahlt.

Handelt es sich um einen notwendigen Umzug in eine angemessene Wohnung, besteht die Möglichkeit einer Gewährung der Kaution als Darlehen.

Eine Darlehensgewährung ist nur möglich, wenn der Leistungsberechtigte diese nicht selbst aufbringen kann, z. B. durch die Auszahlung der Kaution der vorherigen Wohnung oder aus seinem Vermögen.

Ein Darlehen kann nur gewährt werden, wenn die Kaution vertraglich vereinbart ist und im gesetzlichen Rahmen von max. 3 Monatsmieten nicht übersteigt. Der Leistungsberechtigte muss dies beantragen.

Sie als Vermieter müssen für die Darlehensgewährung eine Abtretungserklärung unterschreiben (Formular Darlehensantrag).

Mit dieser sichern Sie zu, bei Auszug vor Auszahlung an Ihren Mieter offene Forderungen aus dem Darlehen dem Jobcenter zu begleichen.

Das Darlehen kann erst bei Beginn des Mietverhältnisses fällig werden, d.h. mit der ersten Mietzahlung.

Eine Auszahlung erfolgt direkt an Sie.

Mit der Mietbescheinigung machen Sie weitergehende Angaben zu Ihrer Wohnung und zu den Kosten der Wohnung. Unter Anderem können Sie dort auch Angaben zu bereits aufgelaufenen Mietschulden machen.

Diese wird bei allen Leistungsberechtigten benötigt, um den Bedarf prüfen und berechnen zu können.

Sie können die Mietbescheinigung auch als „Kostenvoranschlag“ für ein Mietangebot an potenzielle Miete nutzen.

Ja, das ist möglich, wenn ihr Mieter dieser Direktzahlung zustimmt und diese uns gegenüber mit dem Formular Miete an Vermieter erklärt.

Gegen den Willen des Mieters ist eine Direktzahlung nicht möglich. Auch kann der Mieter diese ohne Angabe von Gründen bei uns jederzeit wiederrufen.