Jobcenter Hagen

Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

für (neue) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter

Die Auswahl und Einstellung geeigneter Mitarbeiter*innen ist einer der Schlüssel zum Erfolg Ihres Unternehmens. Um sich Klarheit über die Eignung und Motivation der Bewerber*innen zu verschaffen, können Sie eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG/unentgeltliches Praktikum) durchführen. Diese MAG beantragt die Bewerberin/der Bewerber selbst bei ihrer/seiner zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter. So können Sie direkt in Ihrem Betrieb die beruflichen Kenntnisse, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten feststellen. Ausgaben entstehen Ihnen hierbei nicht, Sie informieren lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.

Möchten Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, wird nicht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen sofort über das volle von Ihnen geforderte Leistungsvermögen verfügen.

Um hier individuelle Minderleistungen auszugleichen, können Sie als Arbeitgeber*in einen Eingliederungszuschuss (EGZ) erhalten.

Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht immer möglich, genau auf Ihr Profil passende Bewerber*innen zu finden. Sie als Arbeitgeber*in können eine finanzielle Unterstützung erhalten, sobald Sie eine Person einstellen möchten, die im Jobcenter Hagen Bürgergeld bezieht. Eventuell entspricht die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter dann nicht zu 100 % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen wegen der noch fehlenden Kenntnisse oder Fähigkeiten durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen.

Über die Höhe und Dauer einer Förderung wird immer individuell entschieden. Die Förderdauer kann bis zu 12 Monate umfassen und kann bis zu 50% des Arbeitsentgelts betragen.

Bitte beachten Sie, dass jede Förderung vor der Arbeitsaufnahme beantragt werden muss und mit einer Nachbeschäftigungspflicht verbunden ist. Die Ansprechpartner*innen des Jobcenters beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Wenden Sie sich an unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice:

Arbeitgeber-Hotline: 0800 4555520

E-Mail: Hagen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Unterstützungsmöglichkeiten wie z. B. „ Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung “.

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben bieten? Dann beraten wir Sie gern zu den Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes.

Förderung gem. § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"

  • Ein Lohnkostenzuschuss gem. § 16e SGB II kann für Personen beantragt werden, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
  • Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
  • Die Förderdauer beträgt 2 Jahre.
  • Der Lohnkostenzuschuss wird im 1. Jahr in Höhe von 75 % und im 2. Jahr in Höhe von 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts gewährt.

Durch diese finanzielle Unterstützung werden Ihnen der Aufwand und die Kosten einer intensiveren Einarbeitung ausgeglichen. Sie können sich ganz auf die Integration der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters konzentrieren. Um die Beschäftigung langfristig zu stabilisieren, findet in den ersten sechs Monaten ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter Hagen statt. Sind zusätzliche Weiterbildungen erforderlich, können diese ebenfalls gefördert werden. Förderung gem. § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“.

  • Ein Lohnkostenzuschuss gem. §16i SGB II kann für Personen beantragt werden, die älter als 25 Jahre sind, in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und während dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.

Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden.

  • Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).
  • Die maximale Förderdauer kann bis zu 5 Jahren betragen.
  • Der Zuschuss wird im 1. und 2. Jahr in Höhe von 100 % gefördert. Ab dem 3. Jahr erfolgt eine Degression um jährlich 10 %-Punkte.

Während der Förderdauer erfolgt eine individuell angemessene ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung Ihrer neuen Mitarbeiterin bzw. Ihres neuen Mitarbeiters. Mit der Einstellung einer Person, die seit Langem SGB II Leistungen bezieht, einhergehende, über das übliche Maß hinausgehende Einarbeitung benötigt wird somit finanziell unterstützt. Außerdem sind ggf. erforderliche Weiterbildungen förderfähig.

Qualifizierungschancengesetz

Eine Investition in Ihre Mitarbeiter*innen ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Ihr Arbeitgeber-Service unterstützt Sie dabei! Sie erhalten eine kompetente, individuelle Beratung und Zugang zu Förderleistungen des Qualifizierungschancengesetzes.

Entwickeln Sie die Potentiale Ihrer Beschäftigten und binden Sie sie durch Entwicklungsperspektiven langfristig an Ihr Unternehmen.

Das Qualifizierungschancengesetz hilft Ihnen, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Herausforderungen von morgen zu bewältigen.

Wenn Sie Fragen haben zu möglichen Weiterbildungen, den Fördermöglichkeiten und finanziellen Hilfen bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenden Sie sich gerne an unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice:

Arbeitgeber-Hotline: 0800 4555520 (der Anruf ist für Sie kostenfrei)

E-Mail: Hagen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de