Jobcenter Hagen

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Kinderzuschlag

Sie haben ein Kind bzw. Kinder und möchten sich über den sogenannten Kinderzuschlag informieren und was Sie machen müssen, um einen Kinderzuschlag zu erhalten?

Gerne möchten wir Ihnen die meist gestellten Fragen zum Thema Kinderzuschlag beantworten.

Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die einkommensschwache Familien zusätzlich zum Kindergeld beantragen können. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Familienkasse NRW Ost Kinderzuschlag Anspruch-höhe-Dauer

Kinderzuschlag erhalten Sie in der Regel nicht zeitgleich zum Bürgergeld.

Für Kindergeldanträge ist die Familienkasse NRW Ost zuständig.

Ob Sie möglicherweise einen Anspruch haben und wo Sie Kinderzuschlag beantragen können, erfahren Sie unter folgenden Link: Kinderzuschlag beantragen

Wenn Sie eine Aufforderung bekommen haben, Kinderzuschlag zu beantragen, müssen Sie dies umgehend tun. Sie sind zur Beantragung verpflichtet.

Diese Aufforderung haben Sie erhalten, weil Sie möglicherweise höhere finanzielle Unterstützung durch Kinderzuschlag als durch Bürgergeld erhalten können.

Wenn Sie der Aufforderung, Kinderzuschlag zu beantragen, nicht nachkommen, können Ihnen Ihre Leistungen entzogen werden.

In diesem Fall können Sie einen Neuantrag stellen und Bürgergeld beantragen.

Auch als Empfänger von Kinderzuschlagsleistungen können Sie zusätzliche Leistungen (BuT) für Ihre Kinder beantragen. Für die Beantragung der Leistung wenden Sie sich bitte an die Stadt Hagen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Stadt Hagen/ Bildung und Teilhabe

Das Jobcenter ist nur für Bildung und Teilhabe für Kinder zuständig, die im Bezug von Bürgergeld sind.

Wann Sie eine GEZ Befreiung bekommen und was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie auf folgender Internetseite: Rundfunkbeitrag.de