Handelt es sich um einen notwendigen Umzug in eine angemessene Wohnung, besteht die Möglichkeit einer Gewährung der Kaution als Darlehen.
Eine Darlehensgewährung ist nur möglich, wenn der Leistungsberechtigte diese nicht selbst aufbringen kann, z. B. durch die Auszahlung der Kaution der vorherigen Wohnung oder aus seinem Vermögen.
Ein Darlehen kann nur gewährt werden, wenn die Kaution vertraglich vereinbart ist und im gesetzlichen Rahmen von max. 3 Monatsmieten nicht übersteigt. Der Leistungsberechtigte muss dies beantragen.
Sie als Vermieter müssen für die Darlehensgewährung eine Abtretungserklärung unterschreiben (Formular Darlehensantrag).
Mit dieser sichern Sie zu, bei Auszug vor Auszahlung an Ihren Mieter offene Forderungen aus dem Darlehen dem Jobcenter zu begleichen.
Das Darlehen kann erst bei Beginn des Mietverhältnisses fällig werden, d.h. mit der ersten Mietzahlung.
Eine Auszahlung erfolgt direkt an Sie.