Aufforderung zur Mitwirkung
Haben Sie eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, benötigt das Jobcenter weitere Unterlagen/Angaben zu Ihrem Antrag bzw. zu Ihrem Leistungsbezug. Zur Abgabe bzw. zum Einreichen wird Ihnen eine Frist gesetzt. Diese sollten Sie einhalten, da sonst Ihr Antrag versagt oder Leistungen entzogen werden können.