Wohngeld kann nicht zeitgleich mit ALG II bezogen werden, da in der ALG II Berechnung die Wohnkosten berücksichtigt und ggf. gedeckt werden. Bekommen Sie bereits ALG II, sollten Sie Wohngeld nur beantragen, wenn Wohngeld ausreichend ist, um ihren Lebensunterhalt zu decken und den SGB II Bezug zu beenden. Sollten Sie über Einkommen verfügen und benötigen Sie finanzielle Hilfe zur Deckung Ihrer Mietkosten, können Sie Wohngeld beantragen.