Selbst wenn Sie sich bereit erklären, den Differenzbetrag zwischen angemessener und tatsächlicher Miete selbst zu zahlen oder die Wohnung nur geringfügig zu teuer ist, kann keine Zusicherung erteilt werden.
Eine Zusicherung kann nur erfolgen, wenn die neue Miete angemessen ist. Es gibt keinen Entscheidungsspielraum.