Bedarfsgemeinschaft:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Ihre Ehepartnerinn/Ihr Ehepartner oder Ihre Lebensgefährtin/Ihr Lebensgefährte in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.
Sowie die Ihrem Haushalt angehörigen Kinder unter 25, sofern diese noch nicht verheiratet sind und keine eigenen Kinder haben.
Haushaltsgemeinschaft:
Alle Personen im gemeinsamen Haushalt, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, bilden eine sog. Haushaltsgemeinschaft.