Angemessenes Wohnen

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Vorabprüfung Mietangebot

Bedarfsgemeinschaft:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören Ihre Ehepartnerinn/Ihr Ehepartner oder Ihre Lebensgefährtin/Ihr Lebensgefährte in Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft.

Sowie die Ihrem Haushalt angehörigen Kinder unter 25, sofern diese noch nicht verheiratet sind und keine eigenen Kinder haben.

Haushaltsgemeinschaft:

Alle Personen im gemeinsamen Haushalt, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, bilden eine sog. Haushaltsgemeinschaft.