Vermögen ist alles, was Sie bereits bei Antragstellung besitzen. Dazu gehören alle Vermögensgegenstände mit ihrem Wert bei Antragstellung, die verwertbar sind.
Dazu gehören: Hausrat, Kraftfahrzeuge aller Art, Grundstücke, Häuser, Schmuck, Bargeld, Lebensversicherungen, Bausparer usw.
Nicht als Vermögen bei der SGB II Berechnung werden Kraftfahrzeuge mit einem Wert bis 7500 Euro berücksichtigt, wenn Sie als Eigentümer erwerbsfähig sind.
Ebenso werden nicht berücksichtigt: angemessener Hausrat, Lebensversicherungen mit Verwertungsausschluss, abgetretene und verpfändete Geldanlagen.
Sie dürfen auch Vermögen bis zu einem bestimmten Wert besitzen. Der Gesetzgeber schützt Ihr Vermögen mit 150 Euro je Lebensjahr.
Beispiel: Sind Sie also 50 Jahre alt, haben Sie einen Vermögensfreibetrag von 7.500 Euro (150 Euro x 50 Jahre).