Trennung

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Trennung

Sie haben sich getrennt und jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und haben hierzu Fragen?

Um uns die Trennung schriftlich anzuzeigen, nutzen Sie bitte das Formular Veränderungsanzeige „VÄM“.

Die Trennung müssen Sie umgehend anzeigen. Dies können Sie telefonisch unter unserer Servicenummer, online unter jobcenter.digital (sofern Sie in unserem Portal registriert sind) oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten tun.

Sie sind bei jobcenter.digital noch nicht registriert, aber haben Interesse daran, schnell und unkompliziert Anträge zu stellen und Unterlagen an uns zu schicken? Dann sprechen Sie uns an, wir registrieren Sie gern.

Sind Sie verheiratet, sollten Sie die Trennung anhand einer Trennungserklärung nachweisen. Diese können Sie beim Finanzamt abgeben. Sie erhalten von dort eine entsprechende Bestätigung. Diesen Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) bei uns ein.

Sind Sie nicht verheiratet und haben Sie oder Ihr Partner/ Ihrer Partnerin bereits die gemeinsame Wohnung verlassen, so weisen Sie uns dies bitte anhand einer Meldebescheinigung nach.

Wird die Trennung vorerst im gemeinsamen Haushalt vorgenommen, zeigen Sie uns dies bitte mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) an. Diese können Sie persönlich abgeben, in den Briefkasten werfen, per E-Mail senden oder unter Ihrem Portal jobcenter.digital online versenden.

Um unseren Online Service nutzen zu können, müssen Sie im Portal jobcenter.digital registriert sein. Sie sind noch nicht registriert, wollen aber unseren Onlineservice nutzen? Sprechen Sie uns an, wir registrieren Sie gern.

Ihre Leistungen werden ab dem Zeitpunkt der Trennung ohne den Bedarf und das Einkommen Ihrer Partnerin/Ihres Partners berechnet. Ihre Wohnung wird außerdem neu auf Angemessenheit geprüft. Informationen darüber, was passiert, wenn Ihre Wohnung unangemessen ist und wann sie das ist, erfahren Sie unter dem Punkt Wohnen.