Sind Sie verheiratet, sollten Sie die Trennung anhand einer Trennungserklärung nachweisen. Diese können Sie beim Finanzamt abgeben. Sie erhalten von dort eine entsprechende Bestätigung. Diesen Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) bei uns ein.
Sind Sie nicht verheiratet und haben Sie oder Ihr Partner/ Ihrer Partnerin bereits die gemeinsame Wohnung verlassen, so weisen Sie uns dies bitte anhand einer Meldebescheinigung nach.
Wird die Trennung vorerst im gemeinsamen Haushalt vorgenommen, zeigen Sie uns dies bitte mit der Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) an. Diese können Sie persönlich abgeben, in den Briefkasten werfen, per E-Mail senden oder unter Ihrem Portal jobcenter.digital online versenden.