Neuantrag

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

 Neuantrag

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II/Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen möchten, können Sie ohne Termin zu uns kommen. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument, Ihren aktuellen Lebenslauf und ein aktuelles Bewerbungsanschreiben mit.

Sie erhalten dann von uns den „Antrag auf Arbeitslosengeld II“ ausgehändigt.

Folgende Unterlagen erhalten Sie von uns mindestens ausgehändigt:

  • Hauptantrag
  • Anlage KdU (Kosten für die Unterkunft sowie Heizkosten)
  • Anlage EK (Einkommen)

Auf Grund persönlicher oder familiärer Besonderheiten können weitre Antragsformulare notwendig sein z.B. wenn Sie oder ein Familienmitglied selbständig ist, Unterhaltsansprüche bestehen oder zusätzliche Bedarfe geltend gemacht werden können.

Einen Antrag auf Grundsicherungsleistung können Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten am Berliner Platz 2 stellen oder telefonisch an unserer Antragshotline 02331/36758 100. 

​​​​In einem Beratungsgespräch erklären wir Ihnen, was zur Antragstellung notwendig ist, beraten Sie zu Ihrer aktuellen Situation und händigen Ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen aus. Zur Vorsprache benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Einen Termin brauchen Sie für das erste Gespräch bei uns nicht. Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie zur Vorsprache bitte einen Dolmetscher mit.

Die Antragsunterlagen bekommen Sie nach einem ersten Gespräch in unserer Eingangszone. Dort erhalten Sie genau die Antragsunterlagen, die wir benötigen, um Ihre Grundsicherungsleistung (Hartz IV) zu berechnen. Fehlen Ihnen bereits ausgehändigte Antragsunterlagen, dann können Sie diese hier erneut runterladen

Für das erste Gespräch benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, mit dem Sie sich ausweisen können. Leben in Ihrer Familie weitere Personen, empfiehlt es sich, die Ausweispapiere bzw. die Geburtsurkunden von Ihrem Partner, Ihrer Partnerin oder Ihren Kindern mitzubringen.

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit, benötigen wir zusätzlich Ihren gültigen Aufenthaltstitel.

Sollten Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie zur Vorsprache bitte einen Dolmetscher mit.
 

Dies hängt davon ab, wie schnell Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig vorlegen können. Nach der ersten Vorsprache und der Aushändigung der Unterlagen benötigen Sie i.d.R. einen Vorsprachetermin zur Abgabe der Antragsunterlagen. Ihr zuständiger Leistungssachbearbeiter prüft dann Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine abschließende Bearbeitung erfolgen.

Eine Antragstellung per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Diese wirkt jedoch nur fristwahrend. Eine persönliche Vorsprache und das Ausfüllen der Antragsunterlagen ist nachträglich notwendig.

Eine persönliche Abgabe des Antrages ist aus verschiedenen Gründen zwingend notwendig.

Derzeit ist es noch nicht möglich, den ersten Antrag auf Grundsicherungsleistungen online zu stellen. Sollten Sie bereits Leistungen erhalten, können Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag online stellen. Dafür benötigen Sie einen Zugang zum Portal jobcenter.digital. Haben Sie Interesse? Sprechen Sie uns an. Wir registrieren Sie gern.