Sie sollten Ihren zuständigen Arbeitsvermittler über die Anerkennung der Schwerbehinderung informieren. Dieser wird Ihre körperliche/geistige Einschränkung dann bei den Integrationsbemühungen berücksichtigen.
Einen Mehrbedarf Behinderung erhalten Sie nur, wenn Sie zeitgleich Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Allein der Schwerbehindertenausweis reicht dafür nicht aus. Bei speziellen Fragen zum Thema beraten wir Sie gern.