Konto/Bankverbindung

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Konto/Bankverbindung

Haben Sie Fragen um das Thema Konto oder Bankverbindung? Was machen Sie, wenn Ihr Konto gepfändet wurde? Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen!

Eine Änderung der Bankverbindung kann nur nach Vorlage eines schriftlichen Nachweises vorgenommen werden. Allein eine telefonische Anzeige reicht nicht aus. Füllen Sie bitte die Anlage VÄM (Veränderungsanzeige) aus und tragen Sie dort gut LESERLICH Ihre neue Bankverbindung ein. Dies können Sie auch digital in Ihrem Portal jobcenter.digital tun, sofern Sie in unserem Portal registriert sind. Sie sind noch nicht registriert, wollen aber unseren Service demnächst schnell und unkompliziert nutzen? Sprechen Sie uns an, wir registrieren Sie gern.

Die Unterlagen können Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten in der Eingangszone abgeben, per

Eine P-Konto Bescheinigungen können Sie unter unserer Servicenummer, per Postfachnachricht über ihren Account bei jobcenter.digital oder schriftlich bei Ihrem Leistungssachbearbeiter anfordern.

Bitte beachten Sie, dass wir nur die Sozialleistung, die Sie von uns bekommen, bescheinigen können. Bekommen Sie z. B. Kindergeld, so muss Ihnen das die Familienkasse bescheinigen.

Sie benötigen also unter Umständen mehrere Bescheinigungen von verschiedenen Ämtern.

Information über die Kontopfändung erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Dort erhalten Sie auch Informationen über den Pfändungsschutz und wie Sie diesen einrichten lassen können.