Eine P-Konto Bescheinigungen können Sie unter unserer Servicenummer oder schriftlich bei Ihrem Leistungssachbearbeiter anfordern.
Bitte beachten Sie, dass wir nur die Sozialleistung, die Sie von uns bekommen, bescheinigen können. Bekommen Sie z. B. Kindergeld, so muss Ihnen das die Familienkasse bescheinigen.
Sie benötigen also unter Umständen mehrere Bescheinigungen von verschiedenen Ämtern.