Wie hoch sind meine SGB II Leistungen
SGB II Leistungen (Hartz IV) sollen Ihre Existenz sichern. Es ist eine Grundsicherung, die sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt:
Die Regelleistung:
Die Regelleistung umfasst die Dinge des täglichen Lebens, die Ihnen als monatliche Pauschale gewährt wird. Die Höhe wird von der Bundesregierung festgelegt und stets zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst. Die Höhe der Regelleistung ist von Ihrer Familienkonstellation und bei Kindern von ihrem Alter abhängig.
Für 2020 gelten folgende Werte:
Volljährige Alleinstehende |
449 € |
Volljährige Partner |
404 € |
|
|
SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus |
360 € |
RBS 4: Kinder von 14 bis 17 Jahren |
376 € |
RBS 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren |
311 € |
RBS 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren |
285 € |
Für bestimmte Lebensumstände können Sie monatlich einen Mehrbedarf bekommen. Diesen erhalten Sie zusätzlich zur Regelleistungen. Einen Mehrbedarf bekommen Sie, wenn Sie
- schwanger sind
- alleinerziehend sind
- eine Behinderung haben und Leistungen zur Eingliederung am Arbeitsplatz beziehen
- eine Erkrankung haben und sich aus diesem Grund nachweislich besonders ernähren müssen (es gibt keinen Mehrbedarf für Diabetes oder laktosefreie Ernährung)
- besondere wiederkehrende Bedarfe haben
- Ihr Warmwasser mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen
Kosten für Unterkunft
Zum Lebensunterhalt gehören auch die monatlichen Unterkunftskosten. Diese werden in tatsächlicher Höhe gewährt, wenn sie angemessen sind.
Nach dem derzeitigen schlüssigen Konzept der Stadt Hagen gelten folgende Angemessenheitswerte:
Personenanzahl
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angemessene Wohnfläche
in m²
|
Nettokaltmiete
in €
|
Nebenkosten
in €
|
Bruttokaltmiete
in €
|
1
|
50
|
280
|
90
|
370
|
2
|
65
|
330
|
110
|
440
|
3
|
80
|
400
|
130
|
530
|
4
|
95
|
500
|
150
|
650
|
5
|
110
|
600
|
170
|
770
|
6
|
125
|
700
|
180
|
880
|
7
|
140
|
784
|
252
|
1036
|
8
|
155
|
868
|
279
|
1147
|
9
|
170
|
952
|
306
|
1258
|
10
|
185
|
1036
|
333
|
1369
|
11
|
200
|
1120
|
360
|
1480
|
12
|
215
|
1204
|
387
|
1591
|