Wie hoch ist mein Bürgergeldanspruch?
Bürgergeld soll Ihre Existenz sichern. Es ist eine Grundsicherung, die sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt:
Die Regelleistung:
Die Regelleistung umfasst die Dinge des täglichen Lebens, die Ihnen als monatliche Pauschale gewährt wird. Die Höhe wird von der Bundesregierung festgelegt und stets zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst. Die Höhe der Regelleistung ist von Ihrer Familienkonstellation und bei Kindern von ihrem Alter abhängig.
Für 2023 gelten folgende Werte:
Volljährige Alleinstehende |
502 € |
Volljährige Partner |
451 € |
|
|
SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus |
402 € |
RBS 4: Kinder von 14 bis 17 Jahren |
420 € |
RBS 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren |
348 € |
RBS 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren |
318 € |
Für bestimmte Lebensumstände können Sie monatlich einen Mehrbedarf bekommen. Diesen erhalten Sie zusätzlich zur Regelleistungen. Einen Mehrbedarf bekommen Sie, wenn Sie
- schwanger sind
- alleinerziehend sind
- eine Behinderung haben und Leistungen zur Eingliederung am Arbeitsplatz beziehen
- eine Erkrankung haben und sich aus diesem Grund nachweislich besonders ernähren müssen (es gibt keinen Mehrbedarf für Diabetes oder laktosefreie Ernährung)
- besondere wiederkehrende Bedarfe haben
- EinenEigenanteil zur Anschaffung oder zur Leihe von Schulbüchern zu Beginn eines Schuljahres zahlen müssen
- Ihr Warmwasser mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen
Kosten für Unterkunft
Zum Lebensunterhalt gehören auch die monatlichen Unterkunftskosten. Diese werden in tatsächlicher Höhe gewährt, wenn sie angemessen sind. Weitere Informationen zu den Wohnkosten erhalten Sie unter dem Reiter „Wohnen“
Seit dem 01.02.2023 sind die neuen Regelungen zum Bürgergeld in Kraft getreten. Wenn Sie das erste Mal in den Bezug von SGB II Leistungen kommen, erhalten sie 1 Jahr Karenzzeit. Das bedeutet, dass wenn sie bereits länger in einer Wohnung wohnen, diese zwar auf Angemessenheit der Kosten geprüft wird, jedoch nähere Prüfschritte und Aufforderung zur Kostensenkung erst nach Ablauf des Karenzjahres stattfinden.
Nach dem derzeitigen schlüssigen Konzept der Stadt Hagen gelten folgende Angemessenheitswerte:
Personenanzahl
|
angemessene Wohnfläche
in m²
|
Nettokaltmiete
in €
|
Nebenkosten
in €
|
Bruttokaltmiete
in €
|
1
|
50
|
280
|
90
|
370
|
2
|
65
|
330
|
110
|
440
|
3
|
80
|
400
|
130
|
530
|
4
|
95
|
500
|
150
|
650
|
5
|
110
|
600
|
170
|
770
|
6
|
125
|
700
|
180
|
880
|
7
|
140
|
784
|
252
|
1036
|
8
|
155
|
868
|
279
|
1147
|
9
|
170
|
952
|
306
|
1258
|
10
|
185
|
1036
|
333
|
1369
|
11
|
200
|
1120
|
360
|
1480
|
12
|
215
|
1204
|
387
|
1591
|