Berechnungen leicht erklärt

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Wie hoch ist mein Bürgergeldanspruch?

Bürgergeld soll Ihre Existenz sichern. Es ist eine Grundsicherung, die sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt:

Die Regelleistung:

Die Regelleistung umfasst die Dinge des täglichen Lebens, die Ihnen als monatliche Pauschale gewährt wird. Die Höhe wird von der Bundesregierung festgelegt und stets zum 01.01. eines jeden Jahres angepasst. Die Höhe der Regelleistung ist von Ihrer Familienkonstellation und bei Kindern von ihrem Alter abhängig.

Für 2023 gelten folgende Werte:

Volljährige Alleinstehende 502 €
Volljährige Partner 451 €
   
SGB II: 18 bis 24-Jährige im Elternhaus 402 €
RBS 4: Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 €
RBS 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 €
RBS 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 €

 

Für bestimmte Lebensumstände können Sie monatlich einen Mehrbedarf bekommen. Diesen erhalten Sie zusätzlich zur Regelleistungen. Einen Mehrbedarf bekommen Sie, wenn Sie

  1. schwanger sind
  2. alleinerziehend sind
  3. eine Behinderung haben und Leistungen zur Eingliederung am Arbeitsplatz beziehen
  4. eine Erkrankung haben und sich aus diesem Grund nachweislich besonders ernähren müssen (es gibt keinen Mehrbedarf für Diabetes oder laktosefreie Ernährung)
  5. besondere wiederkehrende Bedarfe haben
  6. EinenEigenanteil zur Anschaffung oder zur Leihe von Schulbüchern zu Beginn eines Schuljahres zahlen müssen
  7. Ihr Warmwasser mit einem Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen

Kosten für Unterkunft

Zum Lebensunterhalt gehören auch die monatlichen Unterkunftskosten. Diese werden in tatsächlicher Höhe gewährt, wenn sie angemessen sind. Weitere Informationen zu den Wohnkosten erhalten Sie unter dem Reiter „Wohnen“

Seit dem 01.02.2023 sind die neuen Regelungen zum Bürgergeld in Kraft getreten. Wenn Sie das erste Mal in den Bezug von SGB II Leistungen kommen, erhalten sie 1 Jahr Karenzzeit. Das bedeutet, dass wenn sie bereits länger in einer Wohnung wohnen, diese zwar auf Angemessenheit der Kosten geprüft wird, jedoch nähere Prüfschritte und Aufforderung zur Kostensenkung erst nach Ablauf des Karenzjahres stattfinden.

 

Nach dem derzeitigen schlüssigen Konzept der Stadt Hagen gelten folgende Angemessenheitswerte:

Personenanzahl

angemessene Wohnfläche

in m²

Nettokaltmiete

in €

Nebenkosten

in €

Bruttokaltmiete

in €

1

50

280

90

370

2

65

330

110

440

3

80

400

130

530

4

95

500

150

650

5

110

600

170

770

6

125

700

180

880

7

140

784

252

1036

8

155

868

279

1147

9

170

952

306

1258

10

185

1036

333

1369

11

200

1120

360

1480

12

215

1204

387

1591