Bis zur ersten Lohnzahlung besteht die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen. Sie erhalten das Darlehen z. B. dann, wenn der Lohn erst am 15. oder am 30. des laufenden Monats gezahlt wird und Sie keine finanziellen Möglichkeiten haben, die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung zu überbrücken.
Das Darlehen ist schriftlich zu beantragen. Es kann maximal in der Höhe Ihres bisherigen Leistungsanspruches gewährt werden.
Besteht weiterhin ein Leistungsanspruch, wird das Darlehen mit 10 %(Darlehen, die ab 01.07.2023 ausgezahlt werden, werden nur noch mit 5 % aufgerechnet) Ihrer Regelleistung ab dem Monat nach Auszahlung aufgerechnet, das heißt, es wird direkt von Ihrer Leistung einbehalten. Sollten Sie keinen Leistungsanspruch mehr haben, bekommen Sie zeitnah eine Aufforderung, dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit, dass Darlehen zurückzuzahlen.
Sie können dann auch mit dem Inkasso-Service schriftlich eine Ratenzahlung beantragen.
Das Darlehen können Sie mit dem Antragsformular schriftlich beantragen oder Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem Leistungssachbearbeiter. Kontaktieren Sie dazu einfach unseren Telefonservice oder kontaktieren Sie uns per Email.