Kinderzuschlag

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Kinderzuschlag

Sie haben ein Kind bzw. Kinder und möchten sich über den sogenannten Kinderzuschlag informieren und was Sie machen müssen, um einen Kinderzuschlag zu erhalten?

Gerne möchten wir Ihnen die meist gestellten Fragen beantworten.

Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die einkommensschwache Familien zusätzlich zum Kindergeld beantragen können. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Familienkasse NRW Ost https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Kinderzuschlag erhalten Sie in der Regel nicht zeitgleich mit Grundsicherungsleistungen.

Für Kindergeldanträge ist die Familienkasse NRW Ost zuständig.

Ob Sie möglicherweise einen Anspruch haben und wo Sie Kinderzuschlag beantragen können, erfahren Sie unter folgenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-beantragen

Wenn Sie eine Aufforderung bekommen haben, Kinderzuschlag zu beantragen, müssen Sie dies umgehend tun. Sie sind zur Beantragung verpflichtet.

Wenn Sie der Aufforderung, Kinderzuschlag zu beantragen, nicht nachkommen, können Ihnen Ihre Grundsicherungsleistungen entzogen werden.

In diesem Fall können Sie einen Neuantrag stellen und SGB II Leistungen beantragen.

Auch als Empfänger von Kinderzuschlagsleistungen können Sie zusätzliche Leistungen (BuT) für Ihre Kinder beantragen.