Als Alleinerziehende erhalten Sie einen monatlichen Mehrbedarf. Dieser ist abhängig von der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder. Der Mehrbedarf wird mit der monatlichen Leistung ausgezahlt.
Lebt der Kindesvater nicht mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft, benötigen wir zusätzlich zur Geburtsurkunde die Anlage UH (Unterhalt). In dieser sind die Angaben zum Kindesvater zu machen. Weiterhin benötigen wir die Vaterschaftsanerkennung und, sofern vorhanden, den Unterhaltstitel.
Wissen Sie bereits, dass der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen kann, beantragen Sie für das Kind bitte Unterhaltsvorschuss (UVG). Für Ihren Antrag ist das Jugendamt der Stadt Hagen zuständig.
Weitere Information erhalten Sie unter Hagen.de/Unterhaltsvorschuss.