in Ausbildung - BAföG

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

in Ausbildung - BAföG

Diejenigen, die für eine Ausbildung oder das Studium BAföG erhalten können, haben im Regelfall keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II.  Allerdings gibt es besondere Ausnahmesituationen und Härtefälle, die einen möglichen Anspruch auf Hartz IV zur Folge haben können.

Auszubildende, die eine schulische Ausbildung absolvieren und nicht ausreichend finanzielle Mittel während der Ausbildung haben, können BaföG beantragen. Die Höhe des Bedarfes richtet sich nach festen BaföG Bedarfssätzen.

Wenn Sie an einer Hochschule studieren, im Haushalt Ihrer Eltern leben und BaföG beziehen, können Sie unter Umständen noch zusätzliche Leistungen nach dem SGB II bekommen. Studenten, die im eigenen Haushalt leben, haben keinen SGB II Anspruch.

Wenn Sie eine förderfähige Ausbildung besuchen und kein Bafög erhalten, weil Sie die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie keine SGB II Leistungen. Das betrifft z.B. Bafög Ablehnungen wegen:

  -Überschreitung des Höchstalters

  -Zweitausbildung

  -Förderhöchstdauer überschritten

  -Zu später Fachrichtungswechsel

Zuständig ist die Stadt Hagen. Weiter Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_55/fb_55_07/fb_55_0701/ausbildungsfoerderung.html

Wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB II.

Wenn Sie BaföG nicht beantragen, erhalten Sie keine weiteren SGB II Leistungen.

Sie können bei der zuständigen Bafög Stelle einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Informieren Sie sich dazu bitte bei der zuständigen Bafög Stelle.