Wenn Sie eine förderfähige Ausbildung besuchen und kein Bafög erhalten, weil Sie die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie keine SGB II Leistungen. Das betrifft z.B. Bafög Ablehnungen wegen:
-Überschreitung des Höchstalters
-Zweitausbildung
-Förderhöchstdauer überschritten
-Zu später Fachrichtungswechsel