für neue Mitarbeiter

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

für neue Mitarbeiter

Die Auswahl und Einstellung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist einer der Schlüssel zum Erfolg Ihres Unternehmens. Um sich Klarheit über die Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber zu verschaffen, können Sie eine sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgeber durchführen. So können Sie direkt in Ihrem Betrieb die beruflichen Kenntnisse, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten feststellen. Ausgaben entstehen Ihnen hierbei nicht, Sie informieren lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.

Trotzdem werden nicht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen sofort über das volle von Ihnen geforderte Leistungsvermögen verfügen.

Um hier individuelle Minderleistungen auszugleichen, können Sie bestimmte Förderungen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhalten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über mögliche Förderungen für neu angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht immer möglich, eine genau auf Ihr Profil passende Bewerberin oder einen passenden Bewerber zu finden. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können eine finanzielle Unterstützung erhalten, sobald Sie einen Menschen einstellen, der im Jobcenter Hagen Arbeitslosengeld II bezieht. Eventuell entspricht die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter dann nicht zu 100 % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen wegen der noch fehlenden Kenntnisse oder Fähigkeiten durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen.

Die Fördermöglichkeiten sind individuell und belaufen sich auf maximal
50 % des Arbeitsentgelts für eine maximale Förderdauer von 12 Monaten. Die Förderung ist mit einer Nachbeschäftigungspflicht verbunden. Alles Weitere erfahren Sie bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Jobcenters vor Ort.

Wichtig ist, dass Sie den Eingliederungszuschuss vor der Arbeitsaufnahme beantragen. Am einfachsten telefonisch über das Service-Center des Jobcenters mit der Rufnummer 02331 36758-0. Die Kolleginnen und Kollegen werden Ihr Anliegen schnellstens aufnehmen, und Sie erhalten umgehend einen Rückruf von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Unterstützungsmöglichkeiten wie z. B. „Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung“.

Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen Berufsstart bieten? Dann beraten wir Sie gern zu den Fördermöglichkeiten

Der Förderzeitraum ist auf zwei Jahre festgelegt und setzt eine mindestens 2jährige Beschäftigung voraus. Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Jahr 75 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr 50 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Eine Nachbeschäftigungspflicht entfällt.

Durch diese finanzielle Unterstützung werden Ihnen der Aufwand und die Kosten einer intensiveren Einarbeitung ausgeglichen. Sie können sich ganz auf die Integration der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters konzentrieren. Die Zielgruppe für diese Förderung sind Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen.

Um die Beschäftigung langfristig zu stabilisieren, findet in den ersten sechs Monaten ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter Hagen statt. Außerdem sind ggf. erforderliche Weiterbildungen förderfähig.

Bei Einstellung einer langzeitarbeitslosen Person kann das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahre gefördert werden. In den ersten zwei Jahren mit 100 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Danach im dritten Jahr 90 %, im vierten Jahr 80 % und im 5. Jahr 70 % des Lohns. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Eine Nachbeschäftigungspflicht entfällt.

Die damit einhergehende über das übliche Maß hinausgehende Einarbeitung wird somit finanziell unterstützt. Die Zielgruppe der Förderung sind Menschen, die mindestens sechs Jahre arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen.

Um die Beschäftigung langfristig zu stabilisieren, findet in den ersten 12 Monaten ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter Hagen statt. Außerdem sind ggf. erforderliche Weiterbildungen förderfähig.

Haben Sie bereits jemanden, den Sie zur Einstellung vorsehen und/oder wünschen Sie nähere Informationen zum Thema, dann kontaktieren Sie uns unter folgender Emailadresse:

Jobcenter-Hagen.Teilhabechancengesetz@jobcenter-ge.de

Eine Investition in Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Ihr Arbeitgeber-Service unterstützt Sie dabei! Sie erhalten eine kompetente, individuelle Beratung und Zugang zu Förderleistungen des Qualifizierungschancengesetzes.

Entwickeln Sie die Potentiale Ihrer Beschäftigten und binden Sie sie durch Entwicklungsperspektiven langfristig an Ihr Unternehmen.

Das Qualfizierungschancengesetz hilft Ihnen, wettbewerbsfähig zu bleiben und die Herausforderungen von morgen zu bewältigen.