Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen Berufsstart bieten? Dann beraten wir Sie gern zu den Fördermöglichkeiten
Der Förderzeitraum ist auf zwei Jahre festgelegt und setzt eine mindestens 2jährige Beschäftigung voraus. Die Höhe der Förderung beträgt im ersten Jahr 75 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts und im zweiten Jahr 50 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Eine Nachbeschäftigungspflicht entfällt.
Durch diese finanzielle Unterstützung werden Ihnen der Aufwand und die Kosten einer intensiveren Einarbeitung ausgeglichen. Sie können sich ganz auf die Integration der neuen Mitarbeiterin oder des neuen Mitarbeiters konzentrieren. Die Zielgruppe für diese Förderung sind Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen.
Um die Beschäftigung langfristig zu stabilisieren, findet in den ersten sechs Monaten ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter Hagen statt. Außerdem sind ggf. erforderliche Weiterbildungen förderfähig.
Bei Einstellung einer langzeitarbeitslosen Person kann das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahre gefördert werden. In den ersten zwei Jahren mit 100 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Danach im dritten Jahr 90 %, im vierten Jahr 80 % und im 5. Jahr 70 % des Lohns. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Eine Nachbeschäftigungspflicht entfällt.
Die damit einhergehende über das übliche Maß hinausgehende Einarbeitung wird somit finanziell unterstützt. Die Zielgruppe der Förderung sind Menschen, die mindestens sechs Jahre arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II beziehen.
Um die Beschäftigung langfristig zu stabilisieren, findet in den ersten 12 Monaten ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter Hagen statt. Außerdem sind ggf. erforderliche Weiterbildungen förderfähig.
Haben Sie bereits jemanden, den Sie zur Einstellung vorsehen und/oder wünschen Sie nähere Informationen zum Thema, dann kontaktieren Sie uns unter folgender Emailadresse:
Jobcenter-Hagen.Teilhabechancengesetz@jobcenter-ge.de