Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Zur Zielgruppe zählen
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen,
- Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens zum Beispiel eine psychische Erkrankung erworben haben, die so schwer ist, dass die Eingliederung in eine WfbM erwogen wird,
- Beschäftigte aus der WfbM, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.
Mit "Unterstützte Beschäftigung" bezeichnet man die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Für die Unterstützte Beschäftigung gilt Grundsatz: "Erst platzieren, dann qualifizieren".
Der Ablauf der Unterstützten Beschäftigung ist in zwei Phasen gegliedert. In Phase 1 werden Leistungen für die individuelle betriebliche Qualifizierung von dem zuständigen Rehabilitationsträger (in der Regel Bundesagentur für Arbeit) gefördert.
Phase 2 der Unterstützten Beschäftigung beginnt, wenn nach der Qualifizierungsphase ein reguläres (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Ist in Phase 2 weitergehende Unterstützung erforderlich, können für schwerbehinderte Menschen weitere Förderleistungen durch das Integrationsamt erbracht werden, wie beispielsweise eine Berufsbegleitung oder ein Minderleistungsausgleich.
Für Rückfragen steht unser Fachteam Reha/SB zur Verfügung.