für Menschen mit Behinderung

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderten oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. Wenn behinderte Menschen bei Neueinstellungen mit nichtbehinderten konkurrieren, sind sie oftmals im Nachteil. Denn zu viele Unternehmen gehen immer noch davon aus, dass sie weniger leisten können als Menschen ohne Handicap.

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Deshalb gibt es im Jobcenter Hagen ein Reha-/Schwerbehinderten-Team aus spezialisierten Fachkräften, die sich um die individuelle und passgenaue Förderung, Qualifizierung und Vermittlung von behinderten Menschen kümmern.

Probebeschäftigung gem. § 46 SGB III

Probebeschäftigung ist eine Leistung, mit der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Beschäftigung von behinderten Menschen unterstützt werden können. Bis zu einer Dauer von drei Monaten können Betriebe und Unternehmen die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen erstattet bekommen.

Die Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Übergang zum Arbeitsleben erleichtern. Im Verlauf der Probebeschäftigung können sich Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber und Beschäftigte in aller Ruhe kennenlernen und ausprobieren, ob sie sich eine dauerhafte Zusammenarbeit vorstellen können. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben somit die Chance, ohne Risiko eine geeignete Fachkraft zu finden.

In der Regel dauert die Probebeschäftigung drei Monate.

Der schwerbehinderte Mensch bekommt während der Probebeschäftigung Lohn beziehungsweise Gehalt. Er befindet sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Für Rückfragen steht unser Fachteam Reha/SB zur Verfügung.

Unterstützte Beschäftigung ist ein Angebot für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).

Zur Zielgruppe zählen

  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen,
  • Erwachsene, die im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens zum Beispiel eine psychische Erkrankung erworben haben, die so schwer ist, dass die Eingliederung in eine WfbM erwogen wird,
  • Beschäftigte aus der WfbM, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen.

Mit "Unterstützte Beschäftigung" bezeichnet man die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Begleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Für die Unterstützte Beschäftigung gilt Grundsatz: "Erst platzieren, dann qualifizieren".

Der Ablauf der Unterstützten Beschäftigung ist in zwei Phasen gegliedert. In Phase 1 werden Leistungen für die individuelle betriebliche Qualifizierung von dem zuständigen Rehabilitationsträger (in der Regel Bundesagentur für Arbeit) gefördert.

Phase 2 der Unterstützten Beschäftigung beginnt, wenn nach der Qualifizierungsphase ein reguläres (sozialversicherungspflichtiges) Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Ist in Phase 2 weitergehende Unterstützung erforderlich, können für schwerbehinderte Menschen weitere Förderleistungen durch das Integrationsamt erbracht werden, wie beispielsweise eine Berufsbegleitung oder ein Minderleistungsausgleich.

Für Rückfragen steht unser Fachteam Reha/SB zur Verfügung.

Trotz intensiver Bemühungen ist es nicht immer möglich, eine/n genau auf Ihr Profil passende/n Bewerberin oder Bewerber zu finden. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Handicap erhalten, sobald Sie einen Menschen einstellen, der im Jobcenter Hagen Arbeitslosengeld II bezieht. Eventuell entspricht die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter dann nicht zu 100  % Ihren Anforderungen. Jedoch kann das Jobcenter die Minderleistungen wegen der noch fehlenden Kenntnisse oder Fähigkeiten durch den Eingliederungszuschuss ausgleichen.

  • Die Höhe der Förderung kann bis zu 70 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts berücksichtigt werden.
  • Die Förderdauer kann bis zu 24 Monate beantragen. In Ausnahmefällen bis zu 60 Monaten
  • Menschen mit Behinderung, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Förderungen bis zu 96 Monaten erhalten

Wichtig ist, dass Sie den Eingliederungszuschuss vor der Arbeitsaufnahme beantragen.

Darüber hinaus können auch weitere Leistungen am einfachsten telefonisch über das Service-Center des Jobcenters mit der Rufnummer 02331 36758-0 beantragt werden. Die Kolleginnen und Kollegen werden Ihr Anliegen schnellstens aufnehmen, und Sie erhalten umgehend einen Rückruf von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner.

Die Auswahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den eigenen Betrieb gestaltet sich oft schwer. Deshalb haben Sie die Möglichkeit einer praktischen Erprobung der zur Einstellung Vorgesehenen, bzw. des zur Einsellung Vorgesehenen. Im Rahmen dieser praktischen Erprobung können Sie die Eignung und Motivation einer Bewerberin oder eines Bewerbers feststellen. Es entstehen Ihnen keine Ausgaben, Sie informieren lediglich Ihren Unfallversicherungsträger.

Die Dauer dieser Maßnahme in Ihrem Unternehmen ist abhängig von den beruflichen Erfahrungen der zukünftigen Mitarbeiterin oder des zukünftigen Mitarbeiters und den Anforderungen des zukünftigen Arbeitsplatzes und wird im Vorfeld mit uns abgestimmt.

Sollten Sie Interesse an dieser betrieblichen Erprobung haben, oder sind auf der Suche nach geeigneten Mitarbeitern, dann kontaktieren Sie uns.

Gefördert werden alle Arbeitsmittel, die für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig sind (PC-Systeme für blinde und sehbehinderte Menschen, spezielle Bürostühle). Ferner können auch Kosten für die Gestaltung des barrierefreien Zugangs zur Arbeitsumgebung gefördert (z. B. Behindertentoilette, Rampenbau für Rollstühle)

Eine Förderung kann bis zu 100 % der Kosten betragen. Gefördert werden die Beschaffung, Wartungen und Instandhaltungen aller Maßnahmen sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik. Muss der Gebrauch eines technischen Hilfsmittels geschult werden, kann hierzu die notwendige Ausbildung gefördert.

Die Beantragung erfolgt durch Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Wenden Sie sich hierzu gerne vertrauensvoll an unser spezielles Team für Menschen mit Handicap: Team Reha/SB.