Ihr Unternehmen bildet aus oder Sie möchten ausbilden? Sie möchten auch benachteiligten Jugendlichen die Chance auf eine Ausbildung geben?
Es gibt die Möglichkeit, eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen von Ihnen eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden. Eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des jungen Menschen in Ihrem Unternehmen schließt die Förderung aus.
Für Sie zusammengefasst:
Voraussetzung:
Schulpflicht ist erfüllt
Keine abgeschlossene Ausbildung
Teilnahmezeiten:
Frühestens am 01. Oktober (in Ausnahmefällen bereits am 01. August) Dauer: 6 – 12 Monate
Ziel:
Erfolgreiche Aufnahme einer Ausbildung nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung (EQ) z. B. durch Übernahme in Ausbildung durch den Praktikumsbetrieb
Inhalt:
- Abschluss eines Praktikumsvertrages mit einem Betrieb
- Sozialversicherungspflichtiges Praktikum mit monatlicher Praktikumsvergütung
- Erwerb von Grundkenntnissen im gewählten Beruf
- Besuch der Berufsschule
Sie möchten einen Antrag auf Einstiegsqualifizierung (EQ) stellen?
Dann freuen sich unsere Ansprechpartner/innen auf Ihre Anfrage!
Ansprechpartner:
Sigrid Keppke 02331/ 36758 478 (Buchstaben A – G)
Lydia Köhne 02331/ 36758 477 (Buchstaben H – M)
Alicia Kotzke 02331/ 36758 258 (Buchstaben N – Z)