Allgemeines

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

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Arbeitsvermittler/innen (Integrationsfachkräfte) sind für Sie die ersten Ansprechpartner, wenn Sie Fragen hinsichtlich der Arbeitssuche, der Arbeitsaufnahme sowie der Qualifizierung (Fort- und Weiterbildung) haben. Darüber hinaus beraten wir Sie auch hinsichtlich Kindesbetreuung, Sucht- oder Schuldenproblematik und können Ihnen auch bei der Wohnungssuche behiflich sein. Sie informieren daher, Arbeits- und Ausbildungssuchende über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Berufen und Branchen, über Anforderungen des Arbeitsmarktes und über individuelle Vermittlungsaussichten. Gemeinsam mit ihren Arbeitnehmerkunden erstellen sie ein Integrationsplan (Potenzialanalyse), für das sie passgenaue Stellenangebote suchen.

Auf einen Blick erbringen wir folgende Dienstleistungen für Sie:

  • Arbeits- und Ausbildungssuchende über aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Berufen und Branchen informieren
  • die Anforderungen des Arbeitsmarktes darstellen
  • individuelle Vermittlungsaussichten ermitteln
  • Integrationsplan (Potenzialanalyse) erstellen
  • in Jobbörsen, Datenbanken und Zeitungen passende Stellenangebote suchen
  • Unternehmen kontaktieren, um Vakanzen zu ermitteln und für Arbeitnehmerkunden zu werben
  • bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch behilflich sein
  • Arbeitgeber bei der Personalauswahl unterstützen, indem man für offene Stellen geeignete Bewerber auswählt und vorschlägt
  • Anträge auf Leistungen zur Arbeitsförderung bearbeiten

Eine Potenzialanalyse dient zur Verbesserung der Voraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer Weiterbildung und bildet damit eine frühzeitige Weichenstellung für eine nachhaltige Integration am Arbeitsmarkt. Diese Potenzialanalyse (Integrationsplan) wird im Rahmen des Erstgespräch mit Ihnen zusammen angelegt.

Der erste Kontakt mit dem Jobcenter stellt viele neue Kunden (Leistungsbezieher) vor zahlreiche Fragen. Wir möchten Ihnen erklären, wie das erste Gespräch in der Arbeitsvermittlung mit Ihrer Integrationsfachkraft abläuft.

Grundsätzlich wird mit allen Kundinnen und Kunden

  • ein stärken- und potenzialorientiertes Profiling durchgeführt,
  • gemeinsam eine Zielfestlegung vorgenommen,
  • die Strategie(n) vereinbart, auf welche Weise und mit welcher zeitlichen Perspektive das Ziel erreicht werden soll (Integrationsplan) und
  • eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Sie bildet den verbindlichen Startpunkt für die Umsetzung und Nachhaltung der vereinbarten Vorgehensweise.
  • Für Erstgespräche (neue Kunden) sind 60 Minuten eingeplant.

Bitte bringen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zum ersten Termin mit, sollten keine Bewerbungsunterlagen vorhanden sein, können wir Ihnen bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen helfen.

In Folgegesprächen wird der vereinbarte Integrationsplan überprüft und falls notwendig angepasst. Integrationsfort- bzw. -rückschritte werden beurteilt und fließen in die Aktualisierung des Profilings ein. Den Folgegesprächen kommt dabei mit Blick auf die Kontinuität und Folgerichtigkeit des Integrationsprozesses eine besondere Bedeutung zu. Sie sind für eine qualitativ hochwertige Aufgabenerledigung und erfolgreichen Abschluss des Integrationsprozesses maßgebend.

Für Folgegespräche werden, je nach Fachbereich und Anliegen, zwischen 30 bis 60 Minuten eingeplant.

Als Leistungsbezieher müssen Sie nicht selbst für die Fahrtkosten aufkommen. Voraussetzung ist, dass das Jobcenter Sie zuvor aufgefordert hat, sich zu einem Meldetermin persönlich vorzustellen. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen das Jobcenter zu einer ersten Einladung (Erstgespräch) oder dazu aufgefordert hat, einen Termin selbst oder an einem anderen Ort (Berufspsychologischer Service oder dem Ärztlichen Dienst) wahrzunehmen. Sie müssen also nicht selbst für die Fahrtkosten aufkommen. Wenn Sie beim Termin sind, fragen Sie bitte Ihre Integrationsfachkraft nach dem „Antrag zur Fahrkostenerstattung zum Meldetermin“. (vgl. §309 SGB II, Abs. 4)

Ziel des Fallmanagements ist eine Verbesserung der Integrationschancen von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Diese Hemmnisse am Arbeitsmarkt können vielfältige Ursachen haben, wie die komplett oder teilweise fehlende Kinderbetreuung, Verlust von Qualifikation, fehlende Berufserfahrung, Demotivation, Verschuldung, Wohnungsnot, gesundheitliche Defizite sowie Suchtproblematiken.

Dabei wird nicht immer ausschließlich der direkte Weg auf den Arbeitsmarkt in den Fokus genommen, sondern es wird versucht, vorrangige Probleme wie z. B. fehlende Kinderbetreuung, Suchtproblematik, Verschuldung oder Wohnungsnot zu bekämpfen. Die gemeinsame Entwicklung menschenwürdiger Zukunftsperspektiven mit dem letztendlichen Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt bzw. der Unabhängigkeit Leistungen (ALG II) ist das langfristige Ziel.

Sicherlich fällt es nicht immer leicht, offen über Probleme mit anderen Personen zu sprechen. Dennoch sollten Sie sich unseren – nach DGCC (Deutsche Gesellschaft für Care- und Casemanagement) zertifizierten- Fallmanagement-Integrationsfachkräfte anvertrauen. Für viele Menschen bedeutet die Unterstützung im Fallmanagement-Team eine letzte Chance, um wieder näher an die Gesellschaft heranzurücken und vielleicht doch noch „in Arbeit zu kommen“.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, „Stolpersteine“ vom Weg zu nehmen.