Maßnahmen

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Maßnahmen

Sie möchten wissen, was überhaupt eine Maßnahme ist und welche Maßnahmen es gibt? Was hast es mit einem „1-Euro“-Job auf sich? Können Sie eine Maßnahme abbrechen und falls ja, was passiert dann?

Die häufigsten Fragen und Antworten zu dem Thema Maßnahmen (z. B. Bewerbertraining oder 1-Euro-Jobs) vom Jobcenter finden Sie hier.

Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erhalten Sie individuelle Förderleistung, die Ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. Die Förderleistung hilft dabei, Ihre Chance auf die Eingliederung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich zu verbessern. Die erforderliche Maßnahme und das strategische Vorgehen werden mit Ihnen in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Die Förderung der Maßnahmen kann durch Zuweisung in Vergabemaßnahmen oder durch eine Förderzusicherung im Rahmen eines AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins - erfolgen.

Um auch Ihnen passgenaue Hilfe im Rahmen einer Maßnahme anzubieten, sprechen Sie gerne Ihre Integrationsfachkraft an.

Bei einem 1 Euro-Job handelt es sich um eine Arbeitsgelegenheit (AGH) mit Mehraufwandsentschädigung. Durch diese Maßnahme sollen Leistungsbezieher mittel- bzw. langfristig in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Die Tätigkeiten bei einem 1-Euro-Job entsprechen immer Tätigkeiten, die dem öffentlichen Zweck (Interesse) dienen.

Die Teilnahme an diesen Arbeitsgelegenheiten beträgt in der Regel 30 Stunden wöchentlich, kann aber individuell und variabel gestaltet werden, sofern dies erforderlich ist. Die Integrationsfachkraft oder das Fallmanagement wird dies gemeinsam mit Ihnen vor Beginn der Maßnahme entscheiden und dies im Integrationsplan sowie der Eingliederungsvereinbarung festhalten.

Ziel soll es sein, dass Sie die Möglichkeit der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten, Langzeitarbeitslosigkeit beenden und bestenfalls nicht mehr auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter Hagen angewiesen sind.

Mit länger andauernder Arbeitslosigkeit geht auch meist geringe Berufserfahrung einher, und der erste Schritt in das nächste Arbeitsverhältnis fällt schwer. Private Sorgen und Nöte wie beispielsweise Schulden, Krankheiten oder familiäre Schwierigkeiten drücken das Selbstbewusstsein und beeinträchtigen die Arbeitsaufnahme.

Das Jobcenter Hagen hat speziell für dieses Förderinstrument verantwortliche Coaches, die bei der Arbeitsaufnahme ganzheitlich unterstützen und begleiten. Der Zeitraum des Coachings ist auf die ersten sechs Monate festgelegt. Dabei wird Ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigt.

Besteht bei Aufnahme der Beschäftigung die Notwendigkeit einer Weiterbildung, können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen die Weiterbildungskosten übernommen werden. Dafür muss das Arbeitsverhältnis weiter fortbestehen und das Arbeitsentgelts unverändert fortgezahlt werden.

Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Folgende Punkte müssen aber zwingend vorliegen:

  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren arbeitslos, bisher erfolglos bei der auf Arbeitssuche, beziehen Arbeitslosengeld II und konnten bisher keinen geeigneten Arbeitsplatz

ODER

  • Sie sind seit mehreren Jahren arbeitslos, bisher erfolglos bei der Arbeitssuche, mindestens 25 Jahre alt und beziehen Arbeitslosengeld II?

Dann möchte Sie das Jobcenter Hagen bei der Suche nach passenden Arbeitsplätzen unterstützen und bietet dem Arbeitgeber für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren (je nach Förderprodukt) eine finanzielle Unterstützung an.

Haben Sie bereits einen Arbeitgeber, der Sie im Rahmen der Förderung nach § 16 e SGB II bzw. § 16 i SGB II (Teilhabechancengesetz) einstellen möchte - oder wünschen Sie nähere Informationen zum Thema, dann kontaktieren Sie uns unter folgender Emailadresse:

Teilhabechancengesetz.Hagen@jobcenter-ge.de

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) ist eine Unterstützung um Arbeits- und Ausbildungssuchende bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen. Gefördert werden Weiterbildungen, die ca. acht Wochen dauern.

Gefördert werden kann z. B.:

  • Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (PAV)
  • Bewerbungs- oder Jobcoaching, individuelles Coaching
  • einer betrieblichen Trainingsmaßnahme

Für mehr Informationen sprechen Sie bitte Ihre Integrationsfachkraft an.

Nein. Ein Abbruch einer Maßnahme begründet eine Pflichtverletzung, die Sanktionen begründen kann. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Ablauf der Maßnahme schuldhaft beeinträchtigt werden würde, der Maßnahmeerfolg gefährdet werden würde oder der Verbleib dem Maßnahmeträger aufgrund Fehlverhaltens nicht zugemutet werden könnte (z. B. unentschuldigtes Fehlen, massive Störung anderer Teilnehmer/innen)

Ihre Integrationsfachkraft hat basierend auf der entsprechenden Integrationsplanung mit der Zielrichtung, Sie am Arbeitsmarkt bestmöglich und nachhaltig zu integrieren, wird Ihre zuständige Integrationsfachkraft mit Ihnen eine zielführende Maßnahme wie z. B. Bewerber- oder individuelles Coaching absprechen.

Dies wird ebenso in der Eingliederungsvereinbarung (ggfl. Verwaltungsakt) dokumentiert. Dies umschließt eine regelmäßige und verbindliche Teilnahme, damit das Maßnahmeziel erreicht werden kann, um in Sie in Teilschritten in den Arbeitsmart zu integrieren.

Sollten Sie während der Teilnahme an einer Maßnahme erkrankt sein, melden Sie sich bitte beim Jobcenter und dem zuständigen Träger.

Wenn Sie zur einer Maßnahme nicht erscheinen können, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie müssen den Träger und das Jobcenter umgehend nach Bekanntwerden Ihrer Arbeitsaunfähigkeit in Kenntnis setzen.