Das Jobcenter kann einen entsprechenden Antrag auf Weiterbildung (z. B neue Ausbildung) selbst dann ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die groben Voraussetzungen sind wie folgt:
- Antragsstellung
- Notwendigkeit der Weiterbildung
- Zulassung der Maßnahme zur Weiterbildung und ihres Trägers (KURSNET)
- Beratung durch das Jobcenter
Die Berufsausbildung bzw. einschlägige berufliche Erfahrung im Ausbildungsberuf liegt mind. vier Jahre zurück
Sie haben noch Fragen?
Das Jobcenter Hagen bietet ein Weiterbildungszentrum - JobFuture – an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.
Sie erreichen die Kollegen persönlich unter folgenden Anschrift:
Graf-von-Galen-Ring 18, 58089 Hagen
Telefon: 02331 36758-700 oder per
E-Mail Jobcenter-Hagen.JobFuture@jobcenter-ge.de