Fort- und Weiterbildung

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Fort- und Weiterbildung

Zur Wiedereingliederung in das Berufsleben, oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, kann das Jobcenter Hagen eine Weiterbildung fördern, um die beruflichen Chancen zu verbessern. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist es dabei unerheblich, ob es sich um eine berufliche Neuorientierung (Umschulung), um modular aufgebaute Weiterbildungen, oder um kurze Erweiterungen der eigenen Fähigkeiten, wie zum Beispiel einen Gabelstaplerschein handelt.

Im Weiterbildungszentrum JobFuture des Jobcenters Hagen haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.

 

Sie erreichen die Kollegen persönlich unter folgenden Anschrift:

Graf-von-Galen-Ring 18, 58089 Hagen

Telefon: 02331 36758-700 oder per

E-Mail Jobcenter-Hagen.JobFuture@jobcenter-ge.de

 

Im Rahmen des Vermittlungsgesprächs mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft wird dann das Bildungsziel besprochen und die Notwendigkeit, sowie die arbeitsmarktliche Zweckmäßigkeit geprüft. Bei vorliegender Eignung für die Teilnahme an der angestrebten Qualifizierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen erfolgt die Ausgabe eines Bildungsgutscheines. Dieser berechtigt dann zur Teilnahme an der entsprechenden Weiterbildung und sichert die Kostenübernahme durch das Jobcenter Hagen.

Wichtig ist, dass die Weiterbildung bei dem jeweiligen Träger für die Einlösung des Bildungsgutscheins zugelassen ist. Das erfahren Sie direkt beim Träger vor Ort. Gerne können Sie hierzu auch unser Online Angebot Kurs-Net hinzuziehen und dort nach Kursen, Einstiegsterminen und Inhalten suchen.

https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Während der Weiterbildung erhalten Sie weiter Ihr Arbeitslosengeld II solange Hilfebedürftigkeit besteht. Welche weiteren Kosten das Jobcenter Hagen außerdem übernehmen kann, beispielsweise für Kinderbetreuung, Fahrten zur Schulungsstätte oder Prüfungsgebühren erläutert Ihnen gerne Ihre Integrationsfachkraft.

Eine „Ausbildung“ ist die Vorbereitung auf einen geregelten und geschützten Ausbildungsberuf. Sie umfasst eine Grundbildung und für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsgang (gemäß Ausbildungsordnung).

Fortbildung erfolgt im Rahmen eines ausgeübten Berufs und zielt auf die Erhaltung, Erweiterung und technische Anpassung der Qualifikationen, die Sie bereits in einer (Berufs-)Ausbildung erworben haben. Die Fortbildung dient dazu, die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, zu erweitern und an die fachlichen Entwicklungen anzupassen. Sie umfasst in der Regel eher kürzer dauernde berufsbegleitende Maßnahmen. Der Unterschied ist also, dass bei einer Fortbildung eine Ausbildung im Normalfall eine Vorraussetzung ist.

Das Jobcenter kann einen entsprechenden Antrag auf Weiterbildung (z. B neue Ausbildung) selbst dann ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die groben Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Antragsstellung
  • Notwendigkeit der Weiterbildung
  • Zulassung der Maßnahme zur Weiterbildung und ihres Trägers (KURSNET)
  • Beratung durch das Jobcenter

Die Berufsausbildung bzw. einschlägige berufliche Erfahrung im Ausbildungsberuf liegt mind. vier Jahre zurück

Sie haben noch Fragen?

Das Jobcenter Hagen bietet ein Weiterbildungszentrum - JobFuture – an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.

 

Sie erreichen die Kollegen persönlich unter folgenden Anschrift:

Graf-von-Galen-Ring 18, 58089 Hagen

Telefon: 02331 36758-700 oder per

E-Mail Jobcenter-Hagen.JobFuture@jobcenter-ge.de

In erster Linie ist Ihre zuständige Integrationsfachkraft für die Erstberatung zuständig. Das Jobcenter Hagen bietet allerdings einWeiterbildungszentrum - JobFuture – an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.

 

Sie erreichen die Kollegen persönlich unter folgenden Anschrift:

Graf-von-Galen-Ring 18, 58089 Hagen

Telefon: 02331 36758-700 oder per

E-Mail Jobcenter-Hagen.JobFuture@jobcenter-ge.de

Die Weiterbildungsprämie dient als Motivationsanreiz und zur um erfolgreich Einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben: Arbeitssuchende ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine finanzielle Prämie um mit einer Weiterbildung (neue Ausbildung) oder zu starten. Wenn Sie alle Prüfungen bestehen, können Sie eine Weiterbildungsprämie bis zur Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können folgende Kosten auf Antrag erstattet werden:

  • Die Kosten für den Lehrgang
  • Fahrtkosten zum Weiterbildungsträger
  • Kosten für auswärtige Unterbringung sowie Verpflegung
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Kosten für eine Eignungsfeststellung

Sie haben noch Fragen?

Das Jobcenter Hagen bietet ein Weiterbildungszentrum - JobFuture – an. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Bildungsangebote in Hagen zu informieren. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihr Bildungsziel. Sie erhalten Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen, Kursinhalten und Perspektiven nach der Weiterbildung.

 

Sie erreichen die Kollegen persönlich unter folgenden Anschrift:

Graf-von-Galen-Ring 18, 58089 Hagen

Telefon: 02331 36758-700 oder per

E-Mail Jobcenter-Hagen.JobFuture@jobcenter-ge.de

Eine Fort- oder Weiterbildung dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des Jobcenters abbrechen. Kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Integrationsfachkraft und sprechen Sie Ihre Bedenken bitte offen an, sodass eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

Wenn Sie verspätet erscheinen, melden Sie sich bitte bei ihren Weiterbildungsträger. Eine Meldung beim Jobcenter müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie ganztägig (z. B. auf Grund Krankheit) nicht erscheinen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie zukünftig pünktlich zur Fort- oder Weiterbildung erscheinen um das Maßnahme- bzw. Qualifizierungsziel erfolgreich abzuschließen.