Die Kosten können übernommen werden, wenn eine realistische Chance auf einen positiven Abschluss des Anerkennungsverfahrens besteht und die Anerkennung die zu erwartenden Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
Es ist angeraten, im Vorfeld eine Verständigung mit der für die Anerkennung zuständigen Kammer herbeizuführen.
Beispiele für mögliche Kostenübernahmen:
- Kosten für die Übersetzung von Dokumenten
- Beglaubigungen
- Gebühren für Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsprüfungsverfahren
Falls Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren haben, sprechen Sie bitte Ihre Integrationsfachkraft an.