Selbstständigkeit

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Selbstständigkeit

Mit einer guten Geschäftsidee, einem aussagekräftigen Businessplan und einer überzeugenden Gründerpersönlichkeit können Sie als Existenzgründer einen Weg aus dem Arbeitslosengeld II - Bezug finden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einer finanziellen Unterstützung für eine vorab bestimmte Zeit nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Das Jobcenter Hagen bietet Ihnen dafür gerne Unterstützungen an. Der erste Schritt zur Existenzgründung beginnt für Sie mit der Teilnahme an der „Informationsveranstaltung für Existenzgründer“ im Jobcenter Hagen. Diese Veranstaltung findet in der Regel einmal im Monat statt. Sprechen Sie einfach Ihre Integrationsfachkraft an und fragen nach dem nächstmöglichen Termin. Sie können dann verbindlich angemeldet werden. Alle weiteren Informationen zum Ablauf, zu den Voraussetzungen und zu den genauen Förderkonditionen erhalten Sie dann vor Ort von den Kollegen. An der Stelle können Sie Fragen loswerden und von unserer Erfahrung profitieren.

Auch nach Ihrem gelungenen Start in die Selbstständigkeit betreut Sie das Jobcenter Hagen weiter und unterstützt Sie durch individuelle Beratungsmöglichkeiten.

Ihnen so den Übergang von der Arbeitslosigkeit in den Berufsalltag zu erleichtern.

Eine Förderung mit Einstiegsgeld ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die nur geringfügig über Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II vergütet wird.
  • Diese Beschäftigung beendet Ihre Hilfsbedürftigkeit auf absehbare Zeit.
  • Die Förderung ist zur beruflichen Eingliederung erforderlich.

Die Förderdauer und Förderhöhe ist dabei abhängig von Ihrer individuellen Situation und orientiert sich unter anderem an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn Sie diese vor Ihrer Arbeitsaufnahme beantragen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.

Selbstständige, die bereits eine hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder bereits ausüben, können für die Beschaffung von Sachmitteln Darlehen oder Zuschüsse erhalten (bis zu 5.000 €). Diese Sachmittel müssen für die Selbstständigkeit notwendig und angemessen sein. Allerdings ist auch die Gewährung dieser Leistungen an die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbstständigkeit gebunden. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, können auch eine Förderung von Beratung und Kenntnisvermittlung durch Dritte z. B. eine Unternehmensberatungsgesellschaft, welche mit Ihnen zusammen ein tragfähigen Business Plan erstellt.