Ihnen so den Übergang von der Arbeitslosigkeit in den Berufsalltag zu erleichtern.
Eine Förderung mit Einstiegsgeld ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die nur geringfügig über Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II vergütet wird.
- Diese Beschäftigung beendet Ihre Hilfsbedürftigkeit auf absehbare Zeit.
- Die Förderung ist zur beruflichen Eingliederung erforderlich.
Die Förderdauer und Förderhöhe ist dabei abhängig von Ihrer individuellen Situation und orientiert sich unter anderem an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn Sie diese vor Ihrer Arbeitsaufnahme beantragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Integrationsfachkraft.