Praktikum

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Praktikum

Die sogenannte MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) ist eine praktische Erprobung in einem Unternehmen. Das Praktikum ist als Zwischenschritt zwischen der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsaufnahme zu verstehen. Die Dauer wird individuell, unter Berücksichtigung Ihrer beruflichen Erfahrungen und den Anforderungen des Unternehmens, entschieden. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen für maximal 12 Wochen genehmigt werden.

Diese praktische Erprobung gibt Ihnen und dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich im Vorfeld einer Einstellung besser kennen zu lernen. Arbeitgeber können so Kenntnisse, Fertigkeiten und Leistungsvermögen der Bewerber testen. Sie erhalten die Chance, Ihr Können unter Beweis zu stellen, aber auch neue Fertigkeiten zu erlernen und andere Tätigkeitsfelder kennen zu lernen. Sie eignet sich besonders gut für Teilnehmer, die schon länger arbeitslos sind  oder denen bei der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit die praktische Erfahrung fehlt.

Alles Weitere erklärt Ihnen gerne Ihre Integrationsfachkraft.

Wenn Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, teilen Sie Ihrer Integrationsfachkraft einfach den Zeitraum mit und bei wem (Arbeitgeber) Sie das Praktikum absolvieren.

Nur dann können wir eventuell entstehende Fahrtkosten zum Arbeitgeber erstatten. Entsprechende Fahrtkosten werden in ausnahmefällen auch im voraus erstattet.