Wenn Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, teilen Sie Ihrer Integrationsfachkraft einfach den Zeitraum mit und bei wem (Arbeitgeber) Sie das Praktikum absolvieren.
Nur dann können wir eventuell entstehende Fahrtkosten zum Arbeitgeber erstatten. Entsprechende Fahrtkosten werden in ausnahmefällen auch im voraus erstattet.