Kündigung

Jobcenter Hagen - Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner am Arbeitsmarkt!

Kündigung

Egal, warum Sie Ihre Beschäftigung verloren haben, Sie müssen dies umgehend bei uns anzeigen. Dies ist wichtig, um Ihre Leistungen neu berechnen zu können, aber auch, um Sie bei der Arbeitssuche umgehend beraten und unterstützen zu können.

Über Ihren Arbeitsverlust können Sie uns telefonisch unter unserer Servicenummer, online unter jobcenter.digital oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten informieren.

Den Nachweis über den Arbeitsverlust sollten Sie in Kopie umgehend bei uns einreichen. Teilen Sie uns bitte auch die Gründe des Arbeitsverlustes mit, z. B. , wenn Sie gekündigt haben, warum Sie gekündigt haben.

Benötigt wird die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag. Weiterhin benötigen wir die letzte Lohnbescheinigung und die Mitteilung, wann Sie den letzten Lohn ausgezahlt bekommen.

Zusammengefasst benötigen wir von Ihnen:

  • Sie müssen sich umgehend bei uns telefonisch, online oder persönlich melden
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • letzte Lohnbescheinigung

Benötigt wird die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag und eine Stellungnahme, warum Sie die Arbeit verloren haben. Weiterhin benötigen wir die letzte Lohnbescheinigung und die Mitteilung, wann Sie den letzten Lohn ausgezahlt bekommen.

Zusammengefasst benötigen wir von Ihnen:

  • Umgehende telefonische, persönliche Meldung (auch online, jobcenter.digital)
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • letzte Lohnbescheinigung
  • Eine Stellungnahme, warum Sie gekündigt haben
    • Falls vorhanden: Bescheinigung eines Arztes (Kündigung auf ärztlichen Rat)