Ein Zuschuss für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ist möglich, wenn die Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle wegen der Struktur der öffentlichen Verkehrsmittel nicht in zumutbarer Zeit oder nur unter unzumutbaren Umständen zu erreichen ist.
Der Zuschuss beträgt bis zu 2.500 € bei Vorlage des Kaufvertrages und der Zulassungsbescheinigungen Teil I u. II.
Sie haben als Kunde die Notwendigkeit einer PKW-Anschaffung ausführlich zu begründen und mindestens zwei Angebote einzuholen. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung (z. B. Restfinanzierung des PKW) sowie der Folgekosten (Kfz-Steuer, Haftpflicht usw.) ist darzulegen. Ebenso ist durch Sie glaubhaft zu machen, dass keine Gründe vorliegen, die die Anmeldung des Fahrzeuges verhindern (z. B. Steuerschulden).
Die Notwendigkeit zur Finanzierung eines PKWs kann in der Regel nur anerkannt werden, wenn das Fahrzeug binnen eines Monats nach Arbeitsaufnahme angeschafft wird.
Für nähere Informationen wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Integrationsfachkraft.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Käufer und Verkäufer persönlich oder beruflich miteinander verbunden sind (z. B. Verkauf zwischen Familienmitgliedern oder Verkauf von Arbeitgeber an Arbeitnehmer).
Auch eine Förderung eines eBike wäre möglich.